Willkommen im Medizinischen Begutachtungsinstitut in Tübingen
Gutachten sind neutrale und wissenschaftlich begründete Expertisen. Sie werden nach Auftrag erstellt. Das Gutachten berät den Auftraggeber über Fachfragen, wobei dieser eine bestimmte Fragestellung vorgibt. Die ärztlichen Sachverständigen sind u.a. deutschlandweit an Zivil- und Sozialgerichten tätig.
Da sich in unserem Begutachtungsinstitut in verschiedenen Disziplinen spezialisierte Sachverständige büroorganisatorisch verbunden haben, können komplexe gutachtliche Fragestellungen an einer einzigen Untersuchungsstelle bearbeitet werden (neurologisch-psychiatrisch, chirurgisch / unfallchirurgisch / orthopädisch, mund-kiefer-gesichtschirurgisch / zahnmedizinisch).
Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der ärztlichen Sachverständigen ist dadurch gewährleistet, dass keine vertragliche Verbindung mit einzelnen Auftraggebern aus den unterschiedlichen Bereichen besteht. Ebenso wenig existieren wirtschaftliche oder sonstige Verpflichtungen gegenüber bestimmten Kostenträgern oder medizinischen Einrichtungen.
Prof. Dr. med.
Andreas Stevens
Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Zertifizierter Sachverständiger FGIMB
Sachverständiger für Zivil-, Straf- und Sozialgerichte, für Träger der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, Gesundheitsämter und private Versicherungen
Qualifiziert in Verkehrsmedizin und Suchtmedizin, beratender Arzt mehrerer Berufsgenossenschaften, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Neurowissenschaftlichen Gesellschaft (NWG), der Association for the Advancement of Psychology and the Law (ASAPIL), der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin
Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Wissenschaftlicher Beirat mehrerer internationaler Zeitschriften
Zertifizierter Sachverständiger FGIMB
Sachverständiger für Zivil-, Straf- und Sozialgerichte, für Träger der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, Gesundheitsämter und private Versicherungen
Qualifiziert in Verkehrsmedizin und Suchtmedizin, beratender Arzt mehrerer Berufsgenossenschaften, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), der Deutschen Neurowissenschaftlichen Gesellschaft (NWG), der Association for the Advancement of Psychology and the Law (ASAPIL), der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin
Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Wissenschaftlicher Beirat mehrerer internationaler Zeitschriften
Prof. Dr. med.
Kuno Weise
Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Physikalische Medizin
Sachverständiger für Zivil-, Straf- und Sozialgerichte, Sachverständiger für Träger der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, Ärztekammern, Gesundheitsämter
Emeritierter Ordinarius für Unfallchirurgie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, der Deutschen Sektion der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen (AO), der Arbeitsgemeinschaft für Endoprothetik (AE) sowie zahlreicher weiterer Fachgesellschaften,
Präsident 2007 der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Ehemaliger Vorsitzender der Kommission „Gutachten“ der DGU
Mitherausgeber des Fachbuchs „Grundkurs orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung“
Autor zahlreicher Publikationen in internationalen und nationalen Fachzeitschriften
Sachverständiger für Zivil-, Straf- und Sozialgerichte, Sachverständiger für Träger der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung, Ärztekammern, Gesundheitsämter
Emeritierter Ordinarius für Unfallchirurgie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, der Deutschen Sektion der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthesefragen (AO), der Arbeitsgemeinschaft für Endoprothetik (AE) sowie zahlreicher weiterer Fachgesellschaften,
Präsident 2007 der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Ehemaliger Vorsitzender der Kommission "Gutachten" der DGU
Mitherausgeber des Fachbuchs "Grundkurs orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung"
Autor zahlreicher Publikationen in internationalen und nationalen Fachzeitschriften
Dr. med. univ. Dr. med. dent.
Hannes C. Weise
Facharzt für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung, des Deutsch-Österreichisch-Schweizerischer Arbeitskreis für Tumoren im Kiefer- und Gesichtsbereich
Autor zahlreicher Publikationen in internationalen und nationalen Fachzeitschriften
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, der deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung, des Deutsch-Österreichisch-Schweizerischer Arbeitskreis für Tumoren im Kiefer- und Gesichtsbereich
Autor zahlreicher Publikationen in internationalen und nationalen Fachzeitschriften
2017 haben wir eine Befragung durchgeführt. Personen, die bei uns zur Untersuchung waren, haben wir gebeten, freiwillig und anonym einen Fragebogen zur Zufriedenheit auszufüllen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Bewertungen von gut bis sehr gut.
Wir erstellen Gutachten auf folgenden Gebieten
Die Sachverständigen bilden sich durch Besuch wissenschaftlicher Tagungen regelmäßig fort und stehen über ihre Fachgesellschaften im Austausch mit anderen Gutachtern. Kontinuierliche Forschung, Vortragstätigkeit und Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Journalen sichern eine hohe Begutachtungsqualität.
Unsere Sachverständigen halten es jeweils für ihre Aufgabe, die Ergebnisse ihrer gutachtlichen Tätigkeit wissenschaftlich auszuwerten und darüber zu berichten. Sie werden daher in einzelnen Fällen vor Beginn der Begutachtung um Ihr Einverständnis gebeten, Ihre Daten anonym für wissenschaftliche Zwecke auswerten zu dürfen. Sie selbst haben davon weder Vor- noch Nachteile, Sie helfen aber möglicherweise anderen Personen, indem Sie dazu beitragen, dass das Wissen über den Verlauf von körperlichen und psychischen Verletzungen bzw. Krankheiten verbessert wird. Jeder Sachverständige stellt die Ergebnisse seiner Forschung regelmäßig auf deutschen und internationalen Peer-reviewten Zeitschriften.
Gutachten sind Zeugnisse, die nach sorgfältiger Untersuchung der betreffenden Person erstellt werden, um eine bestimmte (Beweis-)Frage zu klären. Gutachten geben dem Auftraggeber Auskunft über den Gesundheitszustand des Untersuchten, sein Leistungsvermögen und ggf. zum Ursachenzusammenhang.
Wir haben nachfolgend die wichtigsten Informationen zur Erstellung von Gutachten aus medizinischer und rechtlicher Sicht sowie zum praktischen Ablauf der Untersuchung in unserem Institut zusammengestellt. Spezielle Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne individuell; lassen Sie uns dazu einfach Ihre Anfrage per E-Mail zukommen.
Die Untersuchung für ein Gutachten geht je nach Fragestellung und Fachdisziplin mit einem unterschiedlichen Zeitaufwand einher. Bei komplexen Sachverhalten kann die Untersuchungszeit mehrere Stunden umfassen.
Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Gutachter. Der Begriff „Schweigepflicht“ besagt, dass ein Arzt Informationen, die ein Patient/Proband ihm anvertraut oder die sich bei der Untersuchung ergeben haben, nicht ohne dessen Einwilligung an Dritte weiterreichen darf. Eine Ausnahme davon bilden gerichtliche Gutachten; diesen gegenüber hat der Sachverständige keine Schweigepflicht zu wahren.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, Fragen der Sachverständigen zu beantworten oder nicht zu beantworten; es dürfen Ihnen daraus keine Nachteile entstehen.
Sie werden zu Beginn der Begutachtung ersucht, den Arzt, der die Begutachtung durchführt, schriftlich von der Schweigepflicht zu entbinden. Zu den Besonderheiten der ärztlichen Schweigepflicht können Sie vor der Begutachtung Fragen stellen.
Die Rechtsprechung besagt, dass der Untersucher darüber, sofern nicht vom Gericht oder Auftraggeber ausdrücklich vorgegeben, selbst entscheiden kann. Die Anwesenheit insbesondere vertrauter Dritter verändert häufig das Verhalten des Untersuchten, seine Auskünfte sowie seine Kooperationsfähigkeit bzw. Leistungen. Bei der Begutachtung Minderjähriger ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten regelhaft möglich.
Die Anfertigung von Tonband- oder Videoaufnahmen während der Begutachtung ist nicht gestattet.
Dem Sachverständigen werden für die Erstellung seines Gutachtens vom Auftraggeber häufig enge Fristen gesetzt (bei Berufsgenossenschaften z.B. 3 Wochen ab Auftragseingang).
Wir möchten Sie daher bitten, in Ihrem eigenen Interesse – und zur Einhaltung der Fristen – den vorgeschlagenen Untersuchungstermin nach Möglichkeit wahrzunehmen. Andere Termine sollten gegebenenfalls verschoben werden.
Bei wichtigen Gründen, z.B. wenn Sie im Urlaub sind oder im Krankenhaus, finden wir gerne einen passenden Termin.
Medizinisches Begutachtungsinstitut Tübingen:
Wir empfehlen die Anreise mit der Bahn, direkt vor dem Bahnhof befindet sich der Omnibusbahnhof. Die Linie 10 fährt Sie von dort in etwa 5 Minuten zur Doblerstraße (Haltestelle Österbergstraße oder Doblerstraße).
Mit dem Auto: die Doblerstr. liegt im Zentrum von Tübingen (Österberg), das Institut befindet sich gegenüber dem Landgericht. In der Doblerstraße steht eine begrenzte Anzahl öffentlicher Parkplätze zur Verfügung.
Behindertenparkplätze: direkt oberhalb des Eingangs zum Gebäude Doblerstr. 17, linke Straßenseite, weitere im Verlauf der Straße. Die Räume sind barrierefrei (Lift, rollstuhlgerechte Toilette).
Sana Gesundheitszentrum Marzahn »Ernst Ludwig Heim«* in Berlin:
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: S7, S75, Haltestelle Springpfuhl, von dort 5 min Fußweg durch Fußgängerbereich. Straßenbahn M8, Haltestelle Helene-Weigel-Platz. Die Fahrplanauskunft der Berliner Verkehrsbetriebe finden Sie hier. Auch dieses Gebäude ist inkl. Toiletten barrierefrei.
Mit dem Auto: Parkflächen direkt vor dem Gebäude.
Die Begutachtung beginnt mit einem eingehenden Gespräch. In diesem werden Fragen zum Unfallhergang bzw. dem Beginn von Gesundheitsstörungen, dem Heilverlauf einschließlich des beruflichen Werdegangs sowie zu derzeitigen Beschwerden und Einschränkungen gestellt. Es steht Ihnen frei, solche Fragen, die Ihnen zu persönlich erscheinen, nicht zu beantworten.
Danach folgt eine gründliche körperliche Untersuchung; dazu werden Sie gebeten, sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden.
Sofern erforderlich, werden apparative Untersuchungen, z.B. ein Hirnstrombild (EEG) oder Messungen der Nervenleitgeschwindigkeit durchgeführt. Diese Untersuchungen beziehen sich auf neurologische Fragestellungen. Welche Untersuchungen im Einzelnen erforderlich werden und wie sie ablaufen, wird Ihnen jeweils erklärt.
Je nach Fragestellung wird auch eine psychologische Untersuchung durchgeführt. Dabei werden Sie gebeten, Fragebögen zu beantworten, sowie psychologische Testverfahren zur Beurteilung der geistigen Leistungsfähigkeit zu bearbeiten.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Deutschkenntnisse für die Begutachtung ausreichend sind, teilen Sie uns dies bitte vor dem Termin so früh als möglich mit. Wir werden uns dann darum bemühen, für Sie zum Untersuchungstermin einen Dolmetscher zu bestellen.
Das Ergebnis der gutachtlichen Untersuchung ist Bestandteil der schriftlichen Ausfertigung für den jeweiligen Auftraggeber. Es basiert auf einer sorgfältigen Beurteilung der Aktenlage sowie der erhobenen Befunde. Der Auftraggeber, der das Gutachten bestellt hat, erhält das Gutachten einschließlich der Kostennote. Der Gutachter ist demzufolge weder in der Lage noch verpflichtet, am Ende der Begutachtung seine Beurteilung der jeweiligen Fragestellungen bekannt zu geben.
Wenn Sie selbst Auftraggeber des Gutachtes sind, erhalten Sie dieses nach Ausfertigung; z.B. Fahreignungsgutachten. Seitens der Sachverständigen des Medizinischen Begutachtungsinstituts Tübingen bestehen keine Einwände, dass der Auftraggeber Ihnen eine Kopie des Gutachtens überlässt. Wir bitten Sie daher, sich diesbezüglich an den Auftraggeber zu wenden, damit er Ihnen eine Kopie des Gutachtens zusendet. In vielen Gutachten ist ein Passus enthalten, der die Herausgabe des Gutachtens an Sie unter Wahrung der Urheberrechte regelt.
Testmaterialien oder Untersuchungsprogramme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, so dass wir diese nicht weitergeben dürfen.
Die Bearbeitungszeit ist ein wichtiger Qualitätsindikator. Unsere Sachverständigen sind bemüht, die Aufträge möglichst zeitnah und unter Wahrung der üblichen bzw. vorgegebenen Fristen zu erledigen. In der Regel liegt das Gutachten innerhalb von 3 Monate nach Auftragserteilung vor.
In unseren Räumen in Tübingen stehen Getränke kostenlos zur Verfügung, andererseits liegt das Institut mitten in Tübingen, in wenigen Minuten sind Cafés und Restaurants zu erreichen.
In unmittelbarer Nähe des Sana Gesundheitszentrums Marzahn „Ernst Ludwig Heim“ am Helene-Weigel-Platz befinden sich zahlreiche Restaurants und Cafés, zudem ein Supermarkt.
Wir unterstützen jedes Jahr durch Spenden
In Tübingen und Berlin können jeweils persönliche Untersuchungen stattfinden. Wichtig: Am Standort Berlin bieten wir nur neurologische, psychiatrische und psychologische Untersuchungen an. Anfragen, Akten und Aufträge bitten wir an die Büros der jeweiligen Standorte zu senden. Gerne nehmen wir auch dort Ihre Anrufe entgegen.
Tübingen
Medizinisches Begutachtungsinstitut
Sana Gesundheitszentrum Marzahn
„Ernst Ludwig Heim“